Service

Kontakt / Anfahrt

MERKUR CASINO Duisburg

Landfermannstr. 6
D-47051 Duisburg
Telefon: +49 (0) 203 7139-20
E-Mail: info.du@merkur-spielbanken.nrw

Google Maps: MERKUR CASINO Duisburg


So finden Sie zu uns
Duisburg liegt im Herzen des Ruhrgebiets, die Spielbank im Herzen der Stadt - aus allen Himmelsrichtungen ideal zu erreichen. Die imposante Kulisse des CityPalais weist Ihnen den Weg.


Mit dem Wagen...
...reisen Sie auf der A3/E35 (aus Richtung Rheinland oder Wesel) oder der A40/E34 (aus Richtung Niederlande) an. Fahren Sie auf die A59 ab (Richtung Duisburg) und bei der Abfahrt Duisburg-Duissern raus. Hier einfach dem Casinoschild folgen - nach wenigen hundert Metern erreichen Sie unsere Tiefgarage!

Vom Flughafen Düsseldorf...
...erreichen Sie Duisburg mit dem Zug oder dem Auto in nur rund 15 Minuten.

Per Bahn...
...erreichen Sie mit ICE, Intercity oder Nahverkehrszügen den Hauptbahnhof - von da sind es fünf Minuten zu Fuß.

 

FAQ - Einlasskontrolle

Um eine schnelle und komplikationslose Einlasskontrolle zu gewährleisten, gibt es an dieser Stelle die wichtigsten Antworten auf bekannte Fragestellungen.

Grundsätzlich gilt: ja. Bei der Einlasskontrolle kommen die allgemeinen Kriterien zum Jugend- und Spielerschutz sowie zur Geldwäscheprävention zum Tragen.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, in begründeten Einzelfällen über die Genehmigung zur Teilnahme am Spiel zu entscheiden, die Herkunft und Höhe der Vermögenswerte, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder Transaktion eingesetzt werden, festzustellen und die Teilnahme am Spiel einer verstärkten kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen. Darüber hinaus müssen wir bei Gästen, die in einem von der Europäischen Kommission nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 ermittelten Drittstaat mit hohem Risiko ansässig sind, Informationen über das Vermögen der Vertragspartner einholen.

Weiterführende Informationen zu den verstärkten Sorgfaltspflichten finden Sie unter diesem Link.

Bevor wir Ihnen Zutritt in unsere Spielbank gewähren dürfen, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift, die Art, Nummer und ausstellende Behörde Ihres amtlichen Ausweises, die Ausweiskopie sowie das Datum Ihres Besuchs und den Eintrittszeitpunkt im Besucherverzeichnis zu erfassen. Sofern eine Sperre vorliegt, sind wir weiterhin dazu verpflichtet, den Beginn und das Ende einer Sperre zu erfassen. Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich bei Ihnen erhoben.

Wir sind verpflichtet, die Identität und das Alter unserer Gäste gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines Reisepasses oder eines vergleichbar gültigen amtlichen Ausweisersatzes mit Lichtbild, der zur zweifelsfreien Feststellung der Identität geeignet ist, zu überprüfen und mit der Sperrdatei abzugleichen. (Elektronische) Aufenthaltstitel ohne dazugehörigen Pass, Führerscheine, Dienst-, Studenten-, Presseausweise, Kreditkarten oder vergleichbare Papiere sind gemäß der Identifizierungspflicht i. S. d. Geldwäschegesetzes als Nachweis der Identität und des Alters nicht zulässig, sodass wir Ihnen in diesem Fall leider keinen Zutritt gewähren können.

Nein, minderjährigen Personen ist der Aufenthalt in unserer Spielbank grundsätzlich nicht gestattet. 

Die MERKUR SPIELBANKEN NRW ist Verpflichtete des Geldwäschegesetzes (GwG) und deswegen dazu angehalten, die vorgeschriebenen Anforderungen uneingeschränkt zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG. Diese verstärkte Sorgfaltspflicht betrifft sowohl den Personenkreis der sogenannten politisch exponierten Personen (PEP) als auch Gäste, die in einem von der Europäischen Kommission nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849, der durch Artikel 1 Nummer 5 der Richtlinie (EU) 2018/843 geändert worden ist, ermittelten Drittstaat mit hohem Risiko ansässig sind (HRL). Die Gruppe der politisch exponierten Personen umfasst solche Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, sowie deren unmittelbare Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen.

Weiterführende Informationen zu den verstärkten Sorgfaltspflichten finden Sie unter diesem Link.

Auszahlungen

An unseren Kassen sind keine Zahlungen durch Smartphones/-watches möglich. Wir bitten alle unsere Gäste darum, dass sie ihre EC-/Kreditkarte für unsere Mitarbeitenden an der Kasse bereithalten, da die diese gemäß § 9 Absatz 5 Spielbankgesetz NRW prüfen müssen.

Hausordnung

Hier ist unsere aktuelle Hausordnung einsehbar.

Hotelarrangements

Weekend-Pakete

 

Weekend-Paket I

Eine Übernachtung im IntercityHotel Duisburg (Tel.: +49 (0) 203 60716-0) inkl. Teilnahme am reichhaltigen Frühstücksbuffet, einem Begrüßungsdrink, Mineralwasser auf dem Zimmer, Ticket für den öffentlichen Nahverkehr und freiem Eintritt in das Casino Duisburg.
Preis: Doppelzimmer 110 Euro pro Zimmer/Nacht, Einzelzimmer: 85 Euro pro Zimmer/Nacht

Weekend-Paket II

Eine Übernachtung im Hotel Mercure Duisburg City (Tel.: +49 (0) 203 3000366-0) inkl. Frühstück, Obst, 1 Welcome-Drink, 1 Flasche Wasser im Zimmer und freiem Eintritt in das Casino Duisburg.
Preis: Doppelzimmer 119 Euro pro Zimmer/Nacht, Einzelzimmer: 89 Euro pro Zimmer/Nacht

Weekend-Paket III

Eine Übernachtung im Wyndham Duisburger Hof (Tel.: +49 (0) 203 3007-0) inkl. Frühstück, Obst und 1 Flasche Wasser im Zimmer und freiem Eintritt in das Casino Duisburg.
Preis: Doppelzimmer 130 Euro pro Zimmer/Nacht, Einzelzimmer: 99 Euro pro Zimmer/Nacht.

 

Buchung der Hotelpakete
Die Buchung können Sie gerne unter dem Stichwort "Casino-Weekend-Paket" in dem jeweiligen Hotel vornehmen.

 

Videoüberwachung

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Die Videoüberwachung in den MERKUR SPIELBANKEN NRW ist überwiegend durch das Spielbankgesetz zur Kontrolle der Spielsicherheit sowie zur Sicherheit der Besucher vorgeschrieben. Die im Geltungsbereich der DSGVO zu bewertenden Videoüberwachungen dienen dem Schutz von Besuchern und Mitarbeitern und insbesondere präventivem Schutz vor Einbruch und Sachbeschädigung. Sie dienen im Schadensfall auch als Ermittlungshilfen und Beweissicherung sowie im Sinne des Spielbankengesetzes zur Einnahmenüberwachung, zum ordnungsgemäßen Spielablauf und zum Schutz der Besucher.

 

Berechtigte Interessen, die verfolgt werden:

Es ist unser berechtigtes Interesse, den ordnungsgemäßen Spielbetrieb und die Sicherheit von Gästen und Mitarbeitern zu gewährleisten.

 

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Die Aufnahmen werden nach 48 Stunden bzw. bei Aufzeichnungen die durch §12 SpielbG NRW legitimiert sind, nach 14 Tagen gelöscht. Bei begründeten Verdachtsfällen können Aufzeichnungen auch länger verwahrt werden, um Untersuchungen oder Ermittlungen zu ermöglichen.

 

Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person:

Sie haben das Recht, von uns Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie haben das Recht, von uns die Löschung oder die Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer in Art. 17 bzw. Art 18 DSGVO aufgeführten Gründe und Voraussetzungen zutrifft.

Sie haben das Recht, in besonderen Fällen Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen, sofern keine berechtigten Gründe dagegensprechen (Art. 21 DSGVO).

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO).

Bei Fragen erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten der MERKUR GROUP per E-Mail unter datenschutzbeauftragter@merkur.com.

 

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